❱ AGB 6. Sachmängelhaftung Für die Verjährung von Ansprüchen wegen Sachmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Liegen Mängel vor, kann der Kunde primär Nacherfüllung gemäß § 439 BGB verlangen. Wir sind berechtigt, zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache zu wählen. Bitte beachten: Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf zweima- liger Nacherfüllung beschränkt, wobei die Firma Binde Optik GmbH & Co. KG Kenntnis von der Nacherfüllung haben muss. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung besteht ein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachläs- siger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßem Gebrauch, mangelnder Pflege, etc. entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Bearbeitungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Scha- densersatz, sofern der Kunde Ansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, auf Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen. Wird uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet, haften wir nur auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Eine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, scheidet aus, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer von uns begangenen fahr- lässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. 7. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten gilt der Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsver- bindung erfüllt sind. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, wobei er seine Forderung aus der Weiterveräußerung bereits jetzt an uns abtritt. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forde- rung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt. Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Einwirkungen Dritter auf diese Waren, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich mitzutei- len. Die Befugnis zur Weiterveräußerung kann von uns widerrufen werden, falls der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, eingeräumte Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, soweit deren Wert unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. 8. Rückgriff des Unternehmers Verkauft der Kunde die neu hergestellte Ware im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiter und musste er diese Ware als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder minderte der Verbraucher den Kaufpreis, so bedarf es für die Geltendmachung der Mängelansprüche des Kunden uns gegenüber keiner Fristsetzung. Der Kunde kann in dem Fall von uns Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits bei Übergang der Gefahr auf den Kunden vorhanden war. Im Rahmen dieses Unternehmer- rückgriffs hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz. 9. Sonstige Bestimmungen Rücksendungen aus Auswahlsendungen werden nur innerhalb von 14 Tagen akzeptiert. Die Ware muss original verpackt und in einem einwandfreien Zustand sein. Produktänderungen (Preise, Modelle, Farben) sind jederzeit über die Homepage (www.Binde-Optik.de) abrufbar. Produktinformationen bezüglich Material und Verträglichkeit werden grundsätzlich nur schriftlich beantwortet. Bitte beachten: Unfreie Pakete und Päckchen werden von der Firma Binde Optik GmbH & Co. KG nicht angenommen. 10. Abschließende Bestimmungen Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort. Erfüllungsort ist Minden/Westfalen. Auf alle Verträge findet deutsches Recht Anwendung. „Verbraucher“ im Sinne dieser Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die das Geschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Sitz der KG: Minden, HRA 3533 Bad Oeynhausen Pers. haftende Gesellschafterin: Binde-Beteiligungs-GmbH Minden, HRB 5095 Bad Oeynhausen, Geschäftsführer: Jörn Binde, Walter Koenemann Binde Optik 2020 | 19